Aurora-Reisen.ch
die etwas andere Reise-Community
Für alle kurz entschlossenen und last minute Reisende - Bei uns seid ihr Willkommen :-) Die Reise ist bis ins letzte Detail geplant und wird am Freitag 15. Februar 2013 losgehen...
Weiterlesen … Polarlicht-Reise - 2015/16 - letzte Infos vor Reiseantritt
Wir haben nur noch ganz wenige Plätze frei... Wer jetzt noch mit nach Tromsö - Norwegen will, sollte sich beeilen ;-)
Weiterlesen … Polarlicht-Reise - Norwegen 2015/16 - letzte Chance
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise der Aurora-Reisen.ch interessieren und bedanken uns für Ihr engegen gebrachten Vertrauen. Die nachfolgenden Reise- & Vertragsbedingungen der Mediadom AG gelten auch für alle Reisen der Aurora-Reisen.ch.
Da die Platzzahl in unseren Workshops und Fotoreisen beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung. Die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil Ihrer Anmeldung.
1.2. Anwendbarkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen
Auf folgenden Reisen und
Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen keine Anwendung:
bei allen von Aurora-Reisen.ch vermittelten Nur-Flug-Arrangements (insbesondere z.B.
APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaft
bzw. der jeweilige Veranstalter. Werden
Ihnen durch Ihre Buchungsstelle
Reise-Arrangements oder Einzelleistungen anderer
Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags und Reisebedingungen. In all diesen
Fällen ist Aurora-Reisen.ch nicht Vertragspartei. Sie können sich
nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen.
1.3. Vertragsgegenstand
Der Vertrag zwischen Ihnen und Aurora-Reisen.ch kommt mit der vorbehaltlosen Übermittlung Ihrer
schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Aurora-Reisen.ch oder Ihrer Buchungsstelle zustande.
Falls Sie weitere
Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten
(insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einzustehen. Von diesem Zeitpunkt an werden die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Aurora-Reisen.ch wirksam.
1.4. Sonderwünsche
Sonderwünsche sind nur
Vertragsinhalt, wenn sie von Aurora-Reisen.ch oder von Ihrer Buchungsstelle im
Einverständnis von Aurora-Reisen.ch vorbehaltlos in schriftlicher Form genehmigt sind.
2.2 Anzahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung
ist die Anzahlung gemäss den Ausschreibungsunterlagen zu
leisten: mindestens
CHF 250.00 pro Person für
Reisen / Workshops in der Schweiz
CHF 1'000.00 pro Person für
Reisen / Workshops in Europa
CHF 2'000.00 pro Person für Reisen / Workshops an alle anderen Destinationen.
2.3 Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Betrages hat bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Workshops, bzw. bis spätestens 60
Tage vor Beginn der Reisen zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Aurora-Reisen.ch die Leistung verweigern
und die Annullation gemäss Ziffer 3.2
geltend machen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie weniger als 60 Tage vor
Beginn ist der gesamte Rechnungsbetrag
sofort zur Zahlung fällig.
2.5 Buchungsgebühren
Buchen Sie weniger als 60 Tage vor
Beginn können zusätzliche Abklärungen
notwendig sein, allfällige Gebühren können
Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wir mache
Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung
gemäss Richtlinien des Schweizerischen
Reisebüro- Verbandes erheben kann.
2.6 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart
ist, werden Ihnen die Dokumente nach
Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 10-15 Tage
vor Reisebeginn zugestellt.
3.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung
oder Umbuchung Ihrer Reise werden CHF
300.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 3.3.).
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht
durch eine allenfalls bestehende Annullations-Versicherung übernommen.
3.3. Annullierungskosten
Sagen sie Ihre Reise später als 120
Tage (für Workshops und Reisen)
vor Beginn ab; oder wollen Sie
irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.)
folgende Annullationskosten erhoben:
Workshops / Reisen:
-> 120 bis 91 Tage vor der Abreise 25%
-> 90 bis 61 Tage vor der Abreise 50%
-> 60 bis 46 Tage vor der Abreise 75%
-> 45 bis und mit Abreisetag 100%
Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullations-Bedingungen bestehen, diese finden sich bei der Ausschreibung oder auf der Bestätigung. Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Aurora-Reisen.ch; bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
3.4. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Buchung annullieren müssen, können Sie einen
Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag
einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseanforderungen zu genügen und
es dürfen der Teilnahme keine
gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegen stehen. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer
3.2.) und allfällige entstehende Mehrkosten (z.B. Tickets)
sind durch Sie und den Ersatzteilnehmer
zu übernehmen. Tritt ein
Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Arrangementpreises. Benennen Sie
einen Ersatzteilnehmer zu spät oder kann
er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung,
gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen,
gilt Ihre Absage als Annullierung.
3.5. Annullierungskosten-Versicherung
Eine
Annullierungskosten-Versicherung ist in unseren Arrangements nicht eingeschlossen. Für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz kann durch
Aurora-Reisen.ch eine
Versicherung vermittelt werden. Bitte beachten
Sie die Bedingungen in den Ausschreibungs-Unterlagen.
3.6. Für Reisearrangements ist eine Annullierungskosten-Versicherung obligatorisch.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich die Überprüfung der Versicherungsdeckung bei Unfall, Krankheit, Diebstahl und dem
Verlust des Reisegepäcks. Die Kosten einer Annullierungskosten-Versicherung
sind im Arrangementspreis nicht enthalten.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich,
dass der vereinbarte Preis erhöht werden
muss. Preiserhöhungen können sich ergeben
aus:
a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (bspw. Abflugtaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Eintritte etc.)
c) starke Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (Mehrwertsteuer) Erhöhen sich die Kosten dieser
Leistungen, können diese an Sie weiter
verrechnet werden. Aurora-Reisen.ch
orientiert Sie nach Möglichkeit bis spätestens
drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als fünfzehn
Prozent des ursprünglich vereinbarten Arrangementspreises beträgt, stehen
Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten
Rechte zu.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Aurora-Reisen.ch behält
sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor,
das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie bspw. Unterkunft, Transport, Fluggesellschaften etc.)
zu ändern, wenn unvorhersehbare oder
nicht anwendbare Umstände es erfordern. Aurora-Reisen.ch bemüht
sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Aurora-Reisen.ch nicht für
Änderungen im Programm, die auf Grund höhere Gewalt, inneren Unruhen, behördliche Massnahmen und
Verspätung von Dritten, für die Aurora-Reisen.ch nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Aurora-Reisen.ch orientiert Sie rasch
möglichst über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt eine Programmänderung oder
eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer
Preiserhöhung von mehr als fünfzehn Prozent des ursprünglichen Arrangementspreises, haben Sie das Recht, innert fünf
Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom
Vertrag zurück zu treten. Sie erhalten den
bereits bezahlten Preis unverzüglich zurück erstattet.
5.2. Mindest-Teilnehmerzahl
Für alle von Aurora-Reisen.ch angebotenen Reisen / Workshops gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei
der jeweiligen Ausschreibung finden.
Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Aurora-Reisen.ch die Reise spätestens
drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.
5.3. Maximal-Teilnehmerzahl
Alle von Aurora-Reisen.ch angebotenen Reisen / Worksops sind auf eine bestimmte Teilnehmerzahl beschränkt, die Sie bei
der jeweiligen Ausschreibung finden.
Beteiligen sich mehr als die vorgesehenen Teilnehmer, kann Aurora-Reisen.ch die Reise Aufteilen oder bis spätestens
drei Wochen vor dem festgelegten Beginn an Dritt.Veranstalter Vermitteln. Gundsätzlich gilt das Prinzip:
-->
First
come, first served (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst).
5.4. Höhere Gewalt, Streiks
Falls eine Reise wegen höherer
Gewalt (z.Bsp. Naturkatastrophen, politische
Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht
auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Aurora-Reisen.ch nicht begonnen werden
kann oder vorzeitig abgebrochen werden
muss, ist Aurora-Reisen.ch befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die
von Aurora-Reisen.ch bereits
gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in
Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind
ausgeschlossen.
5.5. Reiseabsagen aus anderen Gründen
Aurora-Reisen.ch ist
berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus
anderen Gründen abzusagen. Sollte dies der
Fall sein, werden Sie rasch möglichst
informiert.
5.6. Umtriebs-Entschädigung
Wenn die Reise infolge nicht
ausreichender Anzahl Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl) weniger als
3 Wochen vor Beginn abgesagt werden
muss und Sie an keiner Ersatzreise
teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.-
pro Person. Weitergehende
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
8.3. Beanstandung
Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber Aurora-Reisen.ch geltend machen sofern Sie Mängel, Rückvergütungen
oder Schadenersatzforderungen gegenüber Aurora-Reisen.ch geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 14 Tagen nach der Rückkehr schriftlich und eingeschrieben Aurora-Reisen.ch unterbreiten. Ihrer Beanstandung
sind allfällige Beweismittel beizulegen. Nach abblauf der Beanstandungsfrist werden nachträglich eingereichte Beanstandungen als gegenstandslos behandelt.
9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
9.2.1. Internationale Abkommen Enthalten internationale Abkommen
Beschränkungen der Entschädigung
bei Schaden aus Nichterfüllung, kann Aurora-Reisen.ch sich auf diese berufen
und haftet insoweit nur im Rahmen dieser
Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt etc.).
9.2.2. Haftungsausschlüsse
Aurora-Reisen.ch haftet
nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht
gehörige Erfüllung des Vertrages auf
folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf Grund höherer Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Aurora-Reisen.ch, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Aurora-Reisen.ch ausgeschlossen.
9.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankungen während der Reise, die die Folge
der Nichterfüllung des Vertrages sind,
haftet Aurora-Reisen.ch sofern die
Schäden durch Aurora-Reisen.ch oder
seine Dienstleistungsträger verschuldet
sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen Ziffer 9.2.1. Haftet Aurora-Reisen.ch für solche
Schäden nicht, haften Sie für die von Aurora-Reisen.ch vorschussweise
erbrachten Leistungen.
9.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die
aus der Nichterfüllung des Vertrages entstehen,
ist die Haftung von Aurora-Reisen.ch auf den maximal Arrangementspreis beschränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder
grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten
bleiben tiefere Haftungsbestimmungen in internationalen Abkommen (Ziffer
9.2.1).
9.3. Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter
Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge
gebucht werden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge
mit Risiken verbunden sind. Es liegt in
Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an
solchen Veranstaltungen und Ausflügen
teilnehmen. Für von Aurora-Reisen.ch veranstaltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Aurora-Reisen.ch ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können
sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn
diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet
werden und die Reiseleitung diese lediglich
vermittelt hat.
11.2. Visum
Wenn Reisedokumente ausgestellt
oder verlängert oder ein Visa eingeholt
werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich. Sollte ein
Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es
zu spät ausgestellt und Sie müssen die
Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
11.3. Vorschriften
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-,
Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor
der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
11.4. Einreiseverweigerung
Aurora-Reisen.ch macht Sie
darauf aufmerksam, dass Sie bei einer
allfälligen Einreiseverweigerung die
Rückreisekosten vollumfänglich zu übernehmen haben. Gleichfalls
weist Sie Aurora-Reisen.ch
ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Aurora-Reisen.ch ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Mediadom AG, Aurora-Reisen.ch in Zürich.
Zürich, 01.01.2011